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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
Hallo, habe zwischenzeitlich mit dem Anwalt gesprochen, der meinte, dass ein Abbruch der Ausbildung nicht zur Debatte steht, sondern "nur" die Frage nach einem zusätzlichen Job. Konnte jetzt angemessene Bewerbungsbemühungen von über 20 Bewerbungen pro Monat während der gesamten bisherigen Ausbildung nachweisen. Das sollte helfen, meinte der Anwalt.

Bzgl. Finanzamt sagte er mir, wir können keinen Einspruch einlegen, weil es keinen Bescheid geben. Die hatten sich ja zuerst auf eine "Abtretungserklärung" bezogen, jedoch als wir die sehen wollten, zugegeben, dass es die nicht gibt. Unser Anwalt hat entsprechend jetzt gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die das Geld eingezogen haben. Seiner Meinung nach kann es richtig lange dauern, bis wir das Geld wirklich zurückfordern können, da bis dato kein Urteil und kein Titel existiert. Und das laufende Gerichtsverfahren wohl nicht den Zeitraum abdeckt, in dem die Steuern gezahlt wurden. Echt übel.

Nun aber etwas Neues: mit welchen Argumenten können wir bestmöglich eine Auskunftklage einreichen gemäß § 1686 BGB. Bis dato hat noch keinerlei Umgang stattgefunden, da die KM nachdem sie erfahren hatte, dass mein Sohn das gemeinsame Sorgerecht beantragt hat, umgehend eine Vielzahl von Strafanzeigen gestellt hat, die mittlerweile in einem Verfahren gebündelt werden. Dadurch sind so viele Behörden und Aufsichtspersonen vorgeschrieben, dass ein zwangloser Umgang nahezu unmöglich ist. Deshalb wurde der Umgang bis zum Ausgang der Strafverfahren ausgesetzt. Ich muss wohl nicht dazu sagen, dass die Vorwürfe frei erfunden sind und exakt eine Woche nach dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht erhoben wurden. Das ist ein ganz neuer, zusätzlicher Nervenkrieg, den wir gerade durchmachen.
Was nun die Auskunftklage betrifft, es wurde zunächst mit dem JA vereinbart, dass die KM einmal monatlich Auskunft erteilt und ein Foto schickt. Das hat sie einmal gemacht, und dann hat ihr Anwalt vor einigen Monaten mitgeteilt, dass sie das nicht mehr machen wird. Das JA verweist uns auf familienrechtliche Schritte, wenn wir das möchten. Wir kommen erst jetzt darauf zurück, weil wir mit den anderen Verfahren soviel um die Ohren hatten, und weil wir tatsächlich gerne Informationen hätten, zumal m.E. das Kind in einem bedenklichen Umfeld aufwächst (was wir natürlich nicht argumentieren werden, aber das ist so).
Da wir noch für ein paar Monate eine Rechtsschutzversicherung haben, muss ich jetzt eine Deckungszusage für die geplante Auskunftsklage einholen. Wie formuliere ich das am besten ? Und nein, unser Anwalt meinte, wir sollten die Deckungszusage selbst einholen, bevor er aktiv wird....
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RE: Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge ! - von sirius83 - 25-09-2026, 19:11

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