21-09-2009, 08:23
(21-09-2009, 00:28)gleichgesinnter schrieb: Das heisst aber noch lange nicht, das die dieses schliessfach aufmachen dürfen. Das gehört nämlich ins Postgeheimnis rein.
Die können melden, was sie wollen, aber sie dürfen nicht reinschauen. Das darf nur gerichtlich angeordnet werden...
gleichgesinnter
Werden bei einer EV die angaben über den Bankschliessfächer verlangt?