22-10-2026, 22:28
Hallo zusammen,
diese Woche ist die Antwort der RAin der KM gekommen, die jetzt offenbar auch das Kind vertritt:
- Aktuelle Schulbescheinigung und letztes Zeugnis. Weiter allgemeinbildende Schule, Ziel: Abitur. Zeugnis ist maximal durchschnittlich und weist sehr hohe Fehlzeiten aus.
- Kind hat geringfügige eigene Einkünfte.
- Befristung des Titels wird wie erwartet bestritten. Argumentation wie erwartet: Das OLG-Urteil, das lediglich die Höhe des bis zum 18. Geburtstags befristeten Notartitel abändert, ist unbefristet.
- Auskunftsanforderung der letzten 12 Gehaltsnachweise und Steuerbescheid.
Meine Fragen:
- Muss ich für die letzten Monat bis zu Volljährigeit überhaupt Auskunft geben?
- Darf die RAin ab Volljährigkeit KM und Kind gleichzeitig in der KU-Sache vertreten. Hier besteht doch ein Interessenkonflikt.
- Wie reagieren wir jetzt richtig wegen dem Titel, der unseres Erachtens unbefristet ist? Soll ich das im Vorfeld gerichtlich feststellen lassen?
- Sind die Einkünfte des Kindes überobligaorisch oder werden die auf den Unterhalt angerechnet?
Grüße,
Lullaby
diese Woche ist die Antwort der RAin der KM gekommen, die jetzt offenbar auch das Kind vertritt:
- Aktuelle Schulbescheinigung und letztes Zeugnis. Weiter allgemeinbildende Schule, Ziel: Abitur. Zeugnis ist maximal durchschnittlich und weist sehr hohe Fehlzeiten aus.
- Kind hat geringfügige eigene Einkünfte.
- Befristung des Titels wird wie erwartet bestritten. Argumentation wie erwartet: Das OLG-Urteil, das lediglich die Höhe des bis zum 18. Geburtstags befristeten Notartitel abändert, ist unbefristet.
- Auskunftsanforderung der letzten 12 Gehaltsnachweise und Steuerbescheid.
Meine Fragen:
- Muss ich für die letzten Monat bis zu Volljährigeit überhaupt Auskunft geben?
- Darf die RAin ab Volljährigkeit KM und Kind gleichzeitig in der KU-Sache vertreten. Hier besteht doch ein Interessenkonflikt.
- Wie reagieren wir jetzt richtig wegen dem Titel, der unseres Erachtens unbefristet ist? Soll ich das im Vorfeld gerichtlich feststellen lassen?
- Sind die Einkünfte des Kindes überobligaorisch oder werden die auf den Unterhalt angerechnet?
Grüße,
Lullaby

