Warum machst du 45% und nicht 50%, wenn du dir über die finanziellen Auswirkungen im Klaren bist? Dass sich die Rechtslage bei "fast" Wechselmodell bzgl. Unterhalt ein wenig verbessert hat durch einen BGH Beschluss diesen Jahres ist bekannt?
Elternvereinbarung ohne Gericht ist nichts wert. Ob du eine gerichtliche Billigung anstrebst hängt von mehreren Dingen ab, z.B ob du erwartest, dass sie sich daran hält.
Bezüglich ihrer psychischen Probleme weiß ich nicht so recht was man raten kann bzw. was deine Intention hier ist. Ist das Kindeswohl gefährdet? Dann solltest du schauen, dass die Kinder zu dir kommen, denn warum solltest du dann mit so einer Regelung einverstanden sein? Wenn sie das nicht will führt hier der (lange und schwierige) Weg über Gericht und Gutachten. Ist das Kindeswohl nicht gefährdet, wird ihre Erkrankung ihre Privatangelegenheit sein und ich wüsste nicht, was du da tun kannst.
Elternvereinbarung ohne Gericht ist nichts wert. Ob du eine gerichtliche Billigung anstrebst hängt von mehreren Dingen ab, z.B ob du erwartest, dass sie sich daran hält.
Bezüglich ihrer psychischen Probleme weiß ich nicht so recht was man raten kann bzw. was deine Intention hier ist. Ist das Kindeswohl gefährdet? Dann solltest du schauen, dass die Kinder zu dir kommen, denn warum solltest du dann mit so einer Regelung einverstanden sein? Wenn sie das nicht will führt hier der (lange und schwierige) Weg über Gericht und Gutachten. Ist das Kindeswohl nicht gefährdet, wird ihre Erkrankung ihre Privatangelegenheit sein und ich wüsste nicht, was du da tun kannst.

