Für 45% ist er aber nicht zu klein? Ist mir schon klar, dass sie keine 50% will. Musst am Ende du wissen, ob das für dich so in Ordnung ist.
Abstufung um 4 bis 6 Stufen in der DDT bei 45% Betreuungsanteil habe ich mittlerweile mehrfach selbst real mitbekommen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich als Vergleich erreicht.
Ich kenne dein Einkommen natürlich nicht und weiß auch nicht, wie euer Verhältnis zueinander ist. Wenn man noch einigermaßen miteinander klar kommt ist das viel wert und will man evtl. nicht durch Verfahren um´s Geld kaputt machen. Ist man eh schon hochstrittig kann man da evtl. härter sein.
Versteh mich nicht falsch mit meiner Fraga nach dem Kindeswohl. Ich war in einer ähnlichen Situation mit ner Ex, die teilweise völlig frei dreht mit massiven psychischen Problemen. Ich hatte lange den Gedanken, da muss doch einer hinschauen ob sie mit den Kindern klar kommt. Der Punkt ist, das interessiert einfach keine Sau und ich bin lange gegen verschlossene Türen angerannt. Du hast genau 2 Möglichkeiten. 1. du vertrittst den Standpunkt, das Kindeswohl ist gefährdet, dann musst du die entsprechenden Anträge stellen und das ist ein langer steiniger Weg mit ungewissem Ausgang, den man aber natürlich probieren kann. 2. Es passiert genau gar nichts. Du kannst nicht einerseits einverstanden sein, dass sie die Kinder zu 55% betreut und andererseits sagen, sie ist so krank, dass sie nicht mit den Kindern klar kommt.
Über Dinge wie eine SPFH kann man nachdenken, falls die Institutionen Probleme sehen, z.B. bei entsprechender Rückmeldung aus dem Kindergarten oder Schule.
Dass du in dem Haus bleibst, dass dir gehört, und sie soll mal schauen, was sie macht, ist keine Option? Für einen Auszug der Kinder bräuchte sie deine Zustimmung.
Abstufung um 4 bis 6 Stufen in der DDT bei 45% Betreuungsanteil habe ich mittlerweile mehrfach selbst real mitbekommen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich als Vergleich erreicht.
Ich kenne dein Einkommen natürlich nicht und weiß auch nicht, wie euer Verhältnis zueinander ist. Wenn man noch einigermaßen miteinander klar kommt ist das viel wert und will man evtl. nicht durch Verfahren um´s Geld kaputt machen. Ist man eh schon hochstrittig kann man da evtl. härter sein.
Versteh mich nicht falsch mit meiner Fraga nach dem Kindeswohl. Ich war in einer ähnlichen Situation mit ner Ex, die teilweise völlig frei dreht mit massiven psychischen Problemen. Ich hatte lange den Gedanken, da muss doch einer hinschauen ob sie mit den Kindern klar kommt. Der Punkt ist, das interessiert einfach keine Sau und ich bin lange gegen verschlossene Türen angerannt. Du hast genau 2 Möglichkeiten. 1. du vertrittst den Standpunkt, das Kindeswohl ist gefährdet, dann musst du die entsprechenden Anträge stellen und das ist ein langer steiniger Weg mit ungewissem Ausgang, den man aber natürlich probieren kann. 2. Es passiert genau gar nichts. Du kannst nicht einerseits einverstanden sein, dass sie die Kinder zu 55% betreut und andererseits sagen, sie ist so krank, dass sie nicht mit den Kindern klar kommt.
Über Dinge wie eine SPFH kann man nachdenken, falls die Institutionen Probleme sehen, z.B. bei entsprechender Rückmeldung aus dem Kindergarten oder Schule.
Dass du in dem Haus bleibst, dass dir gehört, und sie soll mal schauen, was sie macht, ist keine Option? Für einen Auszug der Kinder bräuchte sie deine Zustimmung.

