21-09-2009, 12:49
(21-09-2009, 09:00)beppo schrieb:(19-09-2009, 21:49)Heinrich schrieb: ...aber sie dürfen nicht reinschauen. Das darf nur gerichtlich angeordnet werden...
Na das ist ja beruhigend! Es darf also nur von Verbrechern gestohlen werden!
Ja, von Verbrechern, die staatlichen Schutz geniessen. Gegen "normale" Verbrecher kann man sich besser wehren. Ist ja nicht unbekannt, kennt man ja aus der Familiengesetzgebung eh bestens.