22-09-2009, 11:08
Dann schicke ihr deinen Kopie vom Gehaltszettel aber schwärze alles, was nichts zur Sache tut. Z.B. der name der Firma!
Ziehe davon deine VWL als Altersvorsorge ab und weitere 5% pauschal als berufsbedingte Aufwendungen.
Dann bist du unter 1.900,- also Stufe 2.
Dann erklärts du deine Bereitschaft, freiwillig und aus Interesse an einem guten Verhältnis künftig 352,- zu bezahlen.
Erst wenn sie dann noch einen Titel fordert, lässt du einen über 333,- ausstellen. Und den auch befristet bis zum 18 Geburtstag. Das ist wichtig und wird von den JAs normalerweise unterschlagen.
Natürlich wirst du dann in Zukunft auf jegliche freiwillige Leistung, wie z.B. den Konjunkturzuschlag, verzichten müssen.
Das hat sie dann davon.
Dann brauchst du mit 18 auch keinen Anwalt.
Dann muss dein Sohn lediglich beide beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern um eine Unterhaltsberechnung für Volljärige machen zu können.
Ziehe davon deine VWL als Altersvorsorge ab und weitere 5% pauschal als berufsbedingte Aufwendungen.
Dann bist du unter 1.900,- also Stufe 2.
Dann erklärts du deine Bereitschaft, freiwillig und aus Interesse an einem guten Verhältnis künftig 352,- zu bezahlen.
Erst wenn sie dann noch einen Titel fordert, lässt du einen über 333,- ausstellen. Und den auch befristet bis zum 18 Geburtstag. Das ist wichtig und wird von den JAs normalerweise unterschlagen.
Natürlich wirst du dann in Zukunft auf jegliche freiwillige Leistung, wie z.B. den Konjunkturzuschlag, verzichten müssen.
Das hat sie dann davon.
Dann brauchst du mit 18 auch keinen Anwalt.
Dann muss dein Sohn lediglich beide beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern um eine Unterhaltsberechnung für Volljärige machen zu können.