26-09-2009, 09:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-09-2009, 09:50 von pappa_in_austria.)
Wahrscheinlich eine berechtigte Forderung, wie man an folgendem Fall sieht.
http://www.freies-wort.de/nachrichten/th...37,1038485
http://www.freies-wort.de/nachrichten/th...37,1038485
Zitat:Justiz
Kind auf heiße Herdplatte gesetzt - Bewährungsstrafe
Gera - Nachdem sie ihren zwei Jahre alten Sohn auf eine heiße Herdplatte gesetzt hat, ist eine Mutter aus Altenburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Die erste Strafkammer des Landgerichts entschied am Freitag auf fahrlässige Körperverletzung, teilte Gerichtssprecher Philip Redeker mit. Die Anklage war dagegen von einer vorsätzlichen Tat ausgegangen und hatte für gefährliche Körperverletzung dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf zehn Monate auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die 27-Jährige hatte im Prozess eingeräumt, den Jungen in ein Badetuch gewickelt auf den Herd gesetzt zu haben. Dabei sei das Handtuch verrutscht und so die Verletzung entstanden. Die Herdplatte sei zu dem Zeitpunkt schon ausgeschaltet, aber noch sehr heiß gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn der Frau auch vorgeworfen, ihrem Sohn im Alter von nicht einmal einem Jahr den Arm gebrochen zu haben. Das konnte der Frau aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Daher wurde sie von diesem Vorwurf freigesprochen. (dpa)