28-09-2009, 01:24
(27-09-2009, 23:19)p schrieb: "Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.
Da geht also das Kind hin und verlangt "den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts". Ob es den Text in Anfuehrungszeichen schon sprechen, geschweige verstehen kann. Hauptsache es kann schon selbst verlangen, was ihm zusteht! Innerhalb der richtigen Prioritaeten natuerlich.
Was fuer ein Vertrauen des Gesetzgebers in die geistige Reife der Jugend!
Ray