28-09-2009, 09:42
Erst muss uns die neue Regierung sagen, um wieviel sie den Freibetrag anhebt.
Aber ich kann dir die bisherige Rechnung verdeutlichen: Der doppelte steuerliche Kinderfreibetrag im Sinne des § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG beträgt derzeit jährlich 2 x 1.932 € = 3.864 €, somit monatlich 322€. Dieser Betrag ist die Bezugsgrösse beim Mindestunterhalt für die 2. Altersstufe. Der Zahlbetrag vermindert sich um das halbe Kindergeld.
Aber ich kann dir die bisherige Rechnung verdeutlichen: Der doppelte steuerliche Kinderfreibetrag im Sinne des § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG beträgt derzeit jährlich 2 x 1.932 € = 3.864 €, somit monatlich 322€. Dieser Betrag ist die Bezugsgrösse beim Mindestunterhalt für die 2. Altersstufe. Der Zahlbetrag vermindert sich um das halbe Kindergeld.