28-09-2009, 11:52
Mal sehen, wie das ausgeht. Die FDP selber sagte, sie wollten denselben Freibetrag für Kinder wie für Erwachsene: 8000 EUR. Siehe http://www.fdp-bundespartei.de/webcom/sh...1&wc_id=89
Das würde §1612a BGB umkippen lassen. Die perversen Spiele, die damit bisher gespielt werden, nämlich den Mindestunterhalt wie einen Waggon nach belieben immer an den schnellsten Zug umzuhängen (vorher Regelbetrag, dann Kindergeldverlust, dann einen Steuerfreibetrag), führt schliesslich zum Zugunglück. Es rächt sich dann tatsächlich einmal, dass Deutschland im Gegensatz zum Rest Europas abartig verdrehte und komplizierte Kindesunterhaltsregelungen gepflegt hat, anstatt einen festen Prozentsatz vom Gehalt. Das haben sogar die reiche Schweiz (Mindestsatz 250 SFr = 166 EUR) und Österreich, die sonst gerne deutschen Familienrechtsschwachsinn mitmachen. Feste Prozente können nicht so einfach an die jeweils gerade schnellsten Züge gehängt werden, eine Erhöhung wird sehr viel offensichtlicher und lässt sich kaum begründen.
Das würde §1612a BGB umkippen lassen. Die perversen Spiele, die damit bisher gespielt werden, nämlich den Mindestunterhalt wie einen Waggon nach belieben immer an den schnellsten Zug umzuhängen (vorher Regelbetrag, dann Kindergeldverlust, dann einen Steuerfreibetrag), führt schliesslich zum Zugunglück. Es rächt sich dann tatsächlich einmal, dass Deutschland im Gegensatz zum Rest Europas abartig verdrehte und komplizierte Kindesunterhaltsregelungen gepflegt hat, anstatt einen festen Prozentsatz vom Gehalt. Das haben sogar die reiche Schweiz (Mindestsatz 250 SFr = 166 EUR) und Österreich, die sonst gerne deutschen Familienrechtsschwachsinn mitmachen. Feste Prozente können nicht so einfach an die jeweils gerade schnellsten Züge gehängt werden, eine Erhöhung wird sehr viel offensichtlicher und lässt sich kaum begründen.