28-09-2009, 12:11
Das hatte er im Beitrag #5 ja schon getan.
8.000,-/12 = 666,- Wo habe ich diese Zahl bloss schon mal gesehen?
Da in den entsprechenden Gremien der neuen Koalition die entsprechenden Leute beisammen sitzen, werden sie, im Namen der Kinder, und im Interesse der Staatskaase und der Mütter schon einen Weg finden, das ganze kostenneutral (für den Staat) durch zu winken.
Daher tippe ich auf eine "moderate" Erhöhung des Freibetrages auf die erwähnten 6.000,- und somit eine Höhe, die den bewährten §1612a gerade noch zulässig erscheinen lassen.
Zumindest für diese Legislaturperiode.
Ziel erreicht: Gute Schlagzeilen zugunsten der Armen allein verziehenden bei voller Kostenneutralität für Mutter Staat.
Andere Ziele und Interesen gibt es nicht. Das Geld wird quasi herbei gehext.
So wie es schon bei der Anrechnung des Tabellenbetrages vor EU gelungen ist.
Stößchen!
8.000,-/12 = 666,- Wo habe ich diese Zahl bloss schon mal gesehen?
Da in den entsprechenden Gremien der neuen Koalition die entsprechenden Leute beisammen sitzen, werden sie, im Namen der Kinder, und im Interesse der Staatskaase und der Mütter schon einen Weg finden, das ganze kostenneutral (für den Staat) durch zu winken.
Daher tippe ich auf eine "moderate" Erhöhung des Freibetrages auf die erwähnten 6.000,- und somit eine Höhe, die den bewährten §1612a gerade noch zulässig erscheinen lassen.
Zumindest für diese Legislaturperiode.
Ziel erreicht: Gute Schlagzeilen zugunsten der Armen allein verziehenden bei voller Kostenneutralität für Mutter Staat.
Andere Ziele und Interesen gibt es nicht. Das Geld wird quasi herbei gehext.
So wie es schon bei der Anrechnung des Tabellenbetrages vor EU gelungen ist.
Stößchen!