28-09-2009, 19:36
(28-09-2009, 17:11)Bluter schrieb: aber irgendwann ist irgendwo Schluss und das wissen selbst die kinderlosen PolitikerInnen und die von ihnen einberufenen ScharfrichterInnen.
Der letzte Akt der Fünferbande war - meiner Meinung nach - so ziemlich das Ende der Fahnenstange, denn noch mehr ist den Vätern nicht aus dem Kreuz zu leiern.
Sicher nicht. Es wurde drei Jahrzehnte lang immer weiter gedreht und getrickst, um noch mehr rauszuholen. Richtig gekippt ist das System bereits 2001, als der unselige und verrückte Verlust des Kindesgeldes Erhöhungen für viele Pflichtige um bis zu 50% brachte. Das war der Punkt, bei dem die Mehrheit der Pflichtigen zu Mangelfällen wurden.
Trotzdem ging es weiter, die Regelbeträge stiegen immer regelmässig und kräftig an. Um 2005 ist der Machtclique klargeworden, dass die unteren Einkommensgruppen rettungslos ausgesaugt sind und Zypries kam auf den Trick mit der Koppelung an Steuerfreibeträge, kombiniert mit einem ganz neuen Zuschnitt der Tabelle - das war der eigentliche Hammer, ganz beiläufig eingeschmuggelt in Kooperation zwischen Ministerin und OLG Düsseldorf. Die neue Tabelle sah in den unteren Stufen wenig anders aus, aber ab den mittleren Stufen ging es sehr viel steiler aufwärts wie bisher. Nun sind auch mittlere Einkommen regelmässig Mangelfälle, wenn auch noch für die Ex selber zu bezahlen ist.
Das hat den BGH nicht angefochten, nochmal was draufzupacken. Weil es über die Grundbeträge nicht ging, hat man halt einen neuen Mehrbedarfstatbestand erfunden. Und wieder haben einige Leute plötzlich 50% mehr zu zahlen. Hortbetreuung ist vielerorts halt nicht billig. Politisch erwünscht ist durchaus, dass Mutti arbeitet, denn sie soll ja Steuern und Sozialabgaben zahlen. Damit sie das tut, muss der Vater zahlen. Am Ende der Kette stehen immer die Väter.
Es wird weitergehen. Die nächsten Tricks werden Mangelfälle im Visier haben, die grösste Gruppe der Unterhaltszahler. Ich tippe mal auf Veränderungen und neue Tricks beim Selbstbehalt, der sowieso schon völlig durchlöchert ist sowie um Ausweitung der Sippenhaft, um noch besser an das Geld der neuen Partnerinnen des Verpflichteten zu kommen. Es wird nicht nur der Verpflichtete, sondern auch seine Umgebung abgeräumt.
(28-09-2009, 17:11)Bluter schrieb: Eine meiner ernst gemeinten Fragen hatte mir von euch noch keiner beantwortet: An welcher Stelle wird regelmäßiger Mehrbedarf (wegen Fremdbetreuung, im Kiga) angesetzt, vor BU oder erst danach und welche SB-Grenze gilt dann?
Mehrbedarf ist Teil des Kindesunterhalts, so wird er auch behandelt, wie Kindesunterhalt eben. §1610 Abs 2 BGB zum Mass des Kindesunterhalts: "Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung."