29-09-2009, 19:34
Mal zwei Anmerkungen von mir zum Thema Österreich und Schweiz:
(1) In der Schweiz (wenn Kinder im Spiel sind)
- beträgt das Trennungsjahr zwei Jahre, während derer die Ehefrau voll abkassiert
- wird für die Ehefrau 10 Jahe voller EU gezahlt und weitere 6 Jahre die Hälfte. Manchmal ist der Trennungsunterhalt höher als der Ehegattenunterhalt
- berechnet man den Unterhalt so hoch, dass die getrennt lebende Ehegattin nicht unzufrieden wird und das womöglich an den Kindern auslässt
- sind Prozessmanipulation und Rechtsbeugung in Familienverfahren üblich
- bestimmt in der Regel alleine die Mutter, ob der Vater seine Kinder sehen darf oder nicht
- werden falsche Missbrauchsvorwürfe durch die Mutter ungeahndet von den Behörden gedeckt, um bei der Scheidung ggf. dazu verwendet dem Mann das Sorge- UND Umgangsrecht zu entziehen
(2) In Österreich
- darf ein Unterhaltspflichtiger unter das Existenzminimum gepfändet werden. Dass der danach seine Wohnung und seinen Job verliert, und somit die UHN auch kein Geld mehr bekommt, spielt keine Rolle
Und über die Tatsache, dass in DLand, SSchweiz und Österreich ein Kind fast immer der Mutter zugesprochen wird, egal wieviel vom Leben des Kindes damit versaut wird, sollte man sich nicht in die Tasche Lügen.
Ungeschlagen sind natürlich die Deutschen Kinderklaubehörden, wenn es darum geht einem Ausländer seine Kinder komplett zu entziehen.
(1) In der Schweiz (wenn Kinder im Spiel sind)
- beträgt das Trennungsjahr zwei Jahre, während derer die Ehefrau voll abkassiert
- wird für die Ehefrau 10 Jahe voller EU gezahlt und weitere 6 Jahre die Hälfte. Manchmal ist der Trennungsunterhalt höher als der Ehegattenunterhalt
- berechnet man den Unterhalt so hoch, dass die getrennt lebende Ehegattin nicht unzufrieden wird und das womöglich an den Kindern auslässt
- sind Prozessmanipulation und Rechtsbeugung in Familienverfahren üblich
- bestimmt in der Regel alleine die Mutter, ob der Vater seine Kinder sehen darf oder nicht
- werden falsche Missbrauchsvorwürfe durch die Mutter ungeahndet von den Behörden gedeckt, um bei der Scheidung ggf. dazu verwendet dem Mann das Sorge- UND Umgangsrecht zu entziehen
(2) In Österreich
- darf ein Unterhaltspflichtiger unter das Existenzminimum gepfändet werden. Dass der danach seine Wohnung und seinen Job verliert, und somit die UHN auch kein Geld mehr bekommt, spielt keine Rolle
Und über die Tatsache, dass in DLand, SSchweiz und Österreich ein Kind fast immer der Mutter zugesprochen wird, egal wieviel vom Leben des Kindes damit versaut wird, sollte man sich nicht in die Tasche Lügen.
Ungeschlagen sind natürlich die Deutschen Kinderklaubehörden, wenn es darum geht einem Ausländer seine Kinder komplett zu entziehen.
https://t.me/GenderFukc