30-09-2009, 09:08
(30-09-2009, 07:41)Backfire schrieb: Dreimal darf man raten wer die Kosten zukünftig tragen werden darf.
Die Eltern. Beide. Bis zur Volljährigkeit nur der Barunterhaltspflichtige, wenn das KInd nicht anderweitig versichert werden kann. Es war ja immer schon so, dass viele Kinder nicht mit den Eltern mitversichert werden können. Dieser Spass ist zum zum Beispiel ein Beamten"privileg". Beamten müssen für jedes Kind und auch Ehefrau/mann extra blechen. Nix mit Familienversicherung.