30-09-2009, 09:10
Kindesunterhalt nach §1603 BGB nie, egal welche Rangstufe und Alter. Ausnahmen siehe http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#steuern
Ü18 und Steuer ?
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30-09-2009, 09:10
Kindesunterhalt nach §1603 BGB nie, egal welche Rangstufe und Alter. Ausnahmen siehe http://www.trennungsfaq.com/sonstiges.html#steuern
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Nachrichten in diesem Thema |
Ü18 und Steuer ? - von Backfire - 30-09-2009, 07:33
RE: Ü18 und Steuer ? - von beppo - 30-09-2009, 07:36
RE: Ü18 und Steuer ? - von p__ - 30-09-2009, 09:10
RE: Ü18 und Steuer ? - von Backfire - 01-10-2009, 08:30
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