Hmm, ich würde da eher dazu neigen den 2.Teil der Unterhaltsvoraussetzung zu verwirklichen:
1. Unterhalt kriegt der, der bedürftig ist
2. Und der der, zahlen muss, muss auch leistungsfähig sein.
Und da es für irgendwelche Ex..... (noch!) keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt, würde ich lieber den Arbeitgeber auf Teilzeitarbeit ansprechen und das Netto auf einen entsprechend niedrigen Wert bringen. Die zusätzliche Freizeit bietet dann u.U. auch sehr reizvolle Verdienstmöglichkeiten, von denen niemand etwas wissen muss.
Dein einziges Problem: Die ARGE zieht gerne große Zahlen aus der Vergangenheit heran, nicht unbedingt das, was gerade reinkommt.
Den ganzen Zirkus brauchst du sowieso nur vorübergehend machen, denn wenn sich die Ex nicht an ALG2 Stress gewöhnen will und selbst anfängt zu arbeiten nimmt auch ihr gesteigertes Interesse an deinem Gehalt ab.
Alternative: such dir ne Frau in Jamaika und mach dort ne Firma auf und bereichere uns mit einschlägigen Erfahrungen, damit wir ggf. nachkommen können.
1. Unterhalt kriegt der, der bedürftig ist
2. Und der der, zahlen muss, muss auch leistungsfähig sein.
Und da es für irgendwelche Ex..... (noch!) keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt, würde ich lieber den Arbeitgeber auf Teilzeitarbeit ansprechen und das Netto auf einen entsprechend niedrigen Wert bringen. Die zusätzliche Freizeit bietet dann u.U. auch sehr reizvolle Verdienstmöglichkeiten, von denen niemand etwas wissen muss.
Dein einziges Problem: Die ARGE zieht gerne große Zahlen aus der Vergangenheit heran, nicht unbedingt das, was gerade reinkommt.
Den ganzen Zirkus brauchst du sowieso nur vorübergehend machen, denn wenn sich die Ex nicht an ALG2 Stress gewöhnen will und selbst anfängt zu arbeiten nimmt auch ihr gesteigertes Interesse an deinem Gehalt ab.
Alternative: such dir ne Frau in Jamaika und mach dort ne Firma auf und bereichere uns mit einschlägigen Erfahrungen, damit wir ggf. nachkommen können.