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BGH XII ZB 82/09: Ausländische Unterhaltstitel grenzenlos vollstreckbar
#13
(01-10-2009, 13:32)MitGlied schrieb: ...
Gab es bereits Fälle, wo deutsche Titel im EU-Ausland ohne weitere Prüfung vollstreckt wurden?

Stimmt.
Auch ich kann aus Polen, wo ich anstaendig gemeldet bin, nur berichten, dass mich nur bitterboese Briefe von der Justizkasse Chemnitz und Hannover dort erreichten, mit der Aufforderung doch endlich Gerichts- und Anwaltsgebuehren zu bezahlen.
Das Einzige, was in dieser Richtung funktioniert, ist die Post. Das war nicht immer so und ist durchaus schon ein Fortschritt.
Aber nicht der Hauch von deutscher Willkuer zu spueren. Selbst der Brieftraeger weiss schon, was mit den Briefen nach der Zustellung passiert: Ascheimer ohne zu oeffnen.
Aber, ich bin sicher, die lassen sich bestimmt was einfallen und arbeiten schon emsig an einer Loesung.
Denn, wie wurde in einem anderen Thread schon richtig postuliert?? Das Geld liegt auf der Strasse, das Geld, wofuer man nicht arbeiten muss. Man muss es nur von denen stehlen, die es ehrlich verdient haben und denen geben, die Wasser predigen und Wein trinken, den Spitzbuben eben.

Al Bundy, seit 2006 in Polen gemeldet
Schoenes Land und schoene schwierige Sprache. Big Grin
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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RE: BGH XII ZB 82/09: Ausländische Unterhaltstitel grenzenlos vollstreckbar - von Al Bundy - 01-10-2009, 15:01

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