01-10-2009, 17:43
@donkey
du kannst in deinem testament immer verfügen wer erben soll. du kannst auch deinen sohn ausschliessen. allerdings kann er trotzdem immer auf seinen pflichtteil bestehen.
könntest das aber z.b. so formulieren: "xxx (dein sohn) möge doch bitte auch von seinem pflichtteil absehen..."
muss er dann zwar rein rechtlich nicht machen, aber manchen ist der letzte wille ja doch noch heilig.
jedenfalls muss aus dem testament klar hervorgehen wer anstelle deines sohnes erben soll. falls du kein testament haben solltest, so wird dieser alles erben (und somit die exe falls das kind noch nicht volljährig ist).
du kannst in deinem testament immer verfügen wer erben soll. du kannst auch deinen sohn ausschliessen. allerdings kann er trotzdem immer auf seinen pflichtteil bestehen.
könntest das aber z.b. so formulieren: "xxx (dein sohn) möge doch bitte auch von seinem pflichtteil absehen..."
muss er dann zwar rein rechtlich nicht machen, aber manchen ist der letzte wille ja doch noch heilig.
jedenfalls muss aus dem testament klar hervorgehen wer anstelle deines sohnes erben soll. falls du kein testament haben solltest, so wird dieser alles erben (und somit die exe falls das kind noch nicht volljährig ist).
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen