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OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder
#14
Ein gemeinsames Sorgerecht hätte aber symbolische Natur. In diesem Fall lege ich etwas auf die Symbolik wert, den es gibt ein paar kleinere Vorteile damit schon - auch wenns überbewertet wird - und es hat auch etwas damit zu tun, wie ein Staat die Kinder sieht. Als Eigentum der Frau, oder zumindest von der Idee erstmal gesehen her anders.

Auch müssten die Mütter mehr Sachen mit dem Vätern abstimmen. Das fängt schon dann an, wenn man z.B. eine Geburt miterleben möchte mit der Mutter, dann wird gefragt, ob man als Vater überhaupt Sorgerecht hat. Denn hätte ich keins, hätte ich auch keine Kontrollmöglichkeit beim Geburtverlauf. Gut es war ne normale Geburt, ohne OP. Ein anderer Vater erzählte mir übrigens, der das Sorgerecht hat, daß er z.B. bei dem Kaiserschnitt im OP-Saal seiner Frau nicht beiwohnen durfte sondern "draußen" warten musste. Väter werden in der Gesellschaft nahezu generell als Störfaktor angesehen. Bei einem Geburtsvorbereitungskurs gab es 7 Stunden für Mutter und Kind, und eine Stunde, wo beide Elternteile zugelassen waren. Die Eine Stunde vom Kurs, wo mit beiden Elternteilen waren, also mit Vater, Mutter und Kind musste serperat verrechnet werden (wurde nicht von der Krankenkasse bezahlt). Die Väter wurden dann von der Hebamme stets verarscht , sie ließ die Männer beide Arme senkrecht zur Seite ausstrecken für mehrere Minuten, damit die Väter annäherend fühlen können, wie schwer es doch die Frau bei der Geburt hat.
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RE: OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder - von Vater - 01-10-2009, 20:09

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