08-11-2008, 15:32
Muss auch erst vom BGH so festgestellt werden, sonst kann man das ja nicht verlangen.
Muss aber auch wieder die Urlaubsvertretung gemacht haben, sonst wäre garantiert noch ein paar mal "Billigkeit", "Zumutbarkeit", "Kann nicht erwartet werden", "Überobligatorisch" eingeflossen und die Beweislast läge beim Verpflichteten.
Muss aber auch wieder die Urlaubsvertretung gemacht haben, sonst wäre garantiert noch ein paar mal "Billigkeit", "Zumutbarkeit", "Kann nicht erwartet werden", "Überobligatorisch" eingeflossen und die Beweislast läge beim Verpflichteten.