03-10-2009, 17:44
Der 18. Deutsche Familiengerichtstag ist dieses Jahr am 19. September in Brühl zu Ende gegangen. In 24 Arbeitskreisen wurden zu unterschiedlichen Themen Empfehlungen an die Rechtsprechung gegeben, die sicher nicht ungehört bleiben werden.
http://www.dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskrei...K_1_24.pdf
So z. B.:
AK Nr. 2 [Seite 6 der pdf.Datei]
"Das ernsthafte und verlässliche Angebot des anderen Elternteils, die Betreuung teilweise zu übernehmen, ist grundsätzlich beachtlich."
AK Nr. 12 [Seite 26]
Grenzen von Umgangsrecht und Umgangspflicht
AK Nr. 15 [Seite 31]
"Bei Fehlen ehebedingter Nachteile kann vielfach der nacheheliche Unterhalt mit einer Übergangszeit von einem Viertel bis einem Drittel der Ehedauer befristet werden."
http://www.dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskrei...K_1_24.pdf
So z. B.:
AK Nr. 2 [Seite 6 der pdf.Datei]
"Das ernsthafte und verlässliche Angebot des anderen Elternteils, die Betreuung teilweise zu übernehmen, ist grundsätzlich beachtlich."
AK Nr. 12 [Seite 26]
Grenzen von Umgangsrecht und Umgangspflicht
AK Nr. 15 [Seite 31]
"Bei Fehlen ehebedingter Nachteile kann vielfach der nacheheliche Unterhalt mit einer Übergangszeit von einem Viertel bis einem Drittel der Ehedauer befristet werden."
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.