03-10-2009, 18:14
Danke für die Info, borni!
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Wie siehst Du das? Ist eine "Ehe von langer Dauer" bei Nichterwerbstätigkeit der Frau, somit bei 10 Jahren festgestellt?
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(03-10-2009, 17:44)borni schrieb: AK Nr. 15 [Seite 31]ist meiner Meinung nach der Punkt 8 ganz interessant, da dieser für mich eine Definition für den Brgriff "Ehe von langer Dauer" versteckt beinhaltet.
"Bei Fehlen ehebedingter Nachteile kann vielfach der nacheheliche Unterhalt mit einer Übergangszeit von einem Viertel bis einem Drittel der Ehedauer befristet werden."
Zitat:8. Bei einer aufgrund Kindesbetreuung und /oder Haushaltsführung länger dauernden (mindestens 10 Jahre) Nichterwerbstätigkeit sind ehebedingte Nachteile zu vermuten.
Wie siehst Du das? Ist eine "Ehe von langer Dauer" bei Nichterwerbstätigkeit der Frau, somit bei 10 Jahren festgestellt?