03-10-2009, 18:31
(03-10-2009, 18:14)blue schrieb: Wie siehst Du das? Ist eine "Ehe von langer Dauer" bei Nichterwerbstätigkeit der Frau, somit bei 10 Jahren festgestellt?
Die Richter scheinen die Nennung einer Jahreszahl zu scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.
http://www.dfgt.de/DFGT_2009/Arbeitskrei..._%2014.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.