05-10-2009, 07:51
(03-10-2009, 19:58)p schrieb: - Seite 28: Im Vorgriff auf die neue Regierung wird bereits geäussert "der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB erreicht nicht mehr das sächliche Existenzminimum". Erhöhung, Erhöhung, Erhöhung!
Dass jetzt schon selbst für den Mindestunterhalt das Doppelte des Existenzminimums plus halbes KG gezahlt werden muss unterschlägt man natürlich wieder geschmeidig.
Dreiste Lüge und totale Inkompetenz.
Beides ist Berufsvorraussetzung für dieses Gesindel.