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Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden
#2
Moin!

Da gibts nichts zu helfen, soweit ich das sehe.
Vielleicht, aber auch nur vielleicht, über das Urteil vom OLG Brandenburg, 10 UF 91/05

Wenn die Kindesmutter das doppelte Netto von Dir hat oder mehr, entfällt die Barunterhaltspflicht.

Also, Urteil lesen und Zahlen nennen.

Grüsse

Nero
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Nachrichten in diesem Thema
Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden - von Maddog - 08-10-2009, 00:16
RE: Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden - von Maddog - 08-10-2009, 10:46
RE: Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden - von Exilierter - 09-10-2009, 04:31
Überflussgesellschaft ist um Tode verurteilt - von Gast1 - 10-10-2009, 00:13
RE: Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden - von Maddog - 09-10-2009, 08:44
RE: Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden - von Maddog - 09-10-2009, 09:25
RE: Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden - von Exilierter - 09-10-2009, 10:35
RE: Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden - von Exilierter - 09-10-2009, 11:15
RE: HILFE!!! Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wg. Unterhalt - von Nero - 08-10-2009, 07:23

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