08-10-2009, 07:23
Moin!
Da gibts nichts zu helfen, soweit ich das sehe.
Vielleicht, aber auch nur vielleicht, über das Urteil vom OLG Brandenburg, 10 UF 91/05
Wenn die Kindesmutter das doppelte Netto von Dir hat oder mehr, entfällt die Barunterhaltspflicht.
Also, Urteil lesen und Zahlen nennen.
Grüsse
Nero
Da gibts nichts zu helfen, soweit ich das sehe.
Vielleicht, aber auch nur vielleicht, über das Urteil vom OLG Brandenburg, 10 UF 91/05
Wenn die Kindesmutter das doppelte Netto von Dir hat oder mehr, entfällt die Barunterhaltspflicht.
Also, Urteil lesen und Zahlen nennen.
Grüsse
Nero