Ich würde das Thema Kindesunterhalt jetzt gerne nochmal zusammengefasst sehen, da ich im Moment noch nicht recht blicke wie sich das mit den Freibeträgen verhält.
Nach Focus.de sind sich Union und FDP einig und ab 2010 wird´s so kommen wie erwartet.
Nach § 32 Abs. 6 EStG bildet sich der gesamte Freibetrag aus zwei Teilen:
1. dem für das sächliche Existenzminimum (1932€)
2. dem für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (1080€)
macht addiert und verdoppelt 6024€.
Diese 6024€ sollen ab dem Jahr 2010 auf 8004€ angehoben werden.
Nach welchen Kriterien und wie wird der erhöhte Betrag nun wieder aufgeteilt, in 1. und 2. ???
Sind die zwei Freibeträge über ein festes Verhältnis gekoppelt?
Nach Focus.de sind sich Union und FDP einig und ab 2010 wird´s so kommen wie erwartet.
Nach § 32 Abs. 6 EStG bildet sich der gesamte Freibetrag aus zwei Teilen:
1. dem für das sächliche Existenzminimum (1932€)
2. dem für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (1080€)
macht addiert und verdoppelt 6024€.
Diese 6024€ sollen ab dem Jahr 2010 auf 8004€ angehoben werden.
Nach welchen Kriterien und wie wird der erhöhte Betrag nun wieder aufgeteilt, in 1. und 2. ???
Sind die zwei Freibeträge über ein festes Verhältnis gekoppelt?