08-10-2009, 14:14
Also wenn man tatsächlich von einer Erhöhung von 6.000,- auf 8.000,- ausgeht, würde das auch eine Erhöhung der bisherigen Tabellenbeträge um rund 30% bedeuten.
Also am Beispiel des ersten Mindestsatzes in Zeile 1 und Spalte 1 von 281,- auf ca. 365,-
Davon ginge dann jeweils halbe KG runter, in diesem Beispiel also minus 100,-.
Der Zahlbetrag ginge somit von 199,- auf 265,- rauf.
Selbstverständlich haben die EU Zahler ihre 18,- Profit nochmal mit der Mutter zu teilen.
Bekommen also 9,- mehr und bezahlen 66,- mehr! Und das ist nur der Mindestbetrag.
Timeo Danaos, et dona ferentes!
Also am Beispiel des ersten Mindestsatzes in Zeile 1 und Spalte 1 von 281,- auf ca. 365,-
Davon ginge dann jeweils halbe KG runter, in diesem Beispiel also minus 100,-.
Der Zahlbetrag ginge somit von 199,- auf 265,- rauf.
Selbstverständlich haben die EU Zahler ihre 18,- Profit nochmal mit der Mutter zu teilen.
Bekommen also 9,- mehr und bezahlen 66,- mehr! Und das ist nur der Mindestbetrag.
Timeo Danaos, et dona ferentes!