09-10-2009, 09:14
(09-10-2009, 08:44)Maddog schrieb: was mich nur wundert warum kommt die Blödekuh jetzt erst damit raus hätte doch seid ende 2005 Pfänden können Taktik ??? oder hat Sie vielleicht geheiratet ???? oder nur weil ich jetzt nen Job habe ???? fragen über fragen
Zwei Gründe:
1. Nach spätestens drei Jahren muss ein Vollstreckungsversuch laufen, sonst kann Verwirkung eintreten
2. Sie hat dein Unwissen genutzt, in Insolvenz zu gehen obwohl die Unterhaltszahlungen nicht mit der Wohlverhaltensphase vereinbar waren. Damit hat du dich zu ihrem Vorteil von Altschulden befreit, so dass sie um so besser bei laufenden Unterhaltszahlungen zulangen kann.
(09-10-2009, 08:44)Maddog schrieb: Hab da noch mal ne frage wegen meiner Pfändung .... Wer muß eigentlich den Gerichtsvollzieher bezahlen ??? letztes mal hat er mir ne Rechnung geschick ... aber ich habe Ihn doch garnicht beauftragt ???
Vollstreckung zahlt immer der Gepfändete. Aber in Wirklichkeit zahlt er es natürlich nicht. Er wirft die Rechnung auf den Haufen zu den anderen Rechnungen.