10-10-2009, 10:30
Darüber gibts bereits eine Reihe früherer Urteile. So ist z.B. auch Gebrauchtware zumutbar. Die Mutter, die im Fall des OLG Koblenz Geld wollte, hatte es allerdings hoffnungslos überrissen und damit die Richter vergräzt, das war so offensichtlich dass nun keine nachvollziehbare Rechnung mehr möglich ist. Deshalb die Idee mit dem Pauschalbetrag. Ich bin ziemlich sicher, dass die Revision nicht deswegen zugelassen wurde, weil hier Grundsätzliches ausgeurteilt werden soll, sondern weil die Mutter ruhig nochmal vor dem BGH auflaufen darf. Dann hätte das Urteil noch weitreichendere Wirkung.
Umgelegt auf die sehr hohen deutschen Unterhaltssätze sind das alles trotzdem Peanuts. In der allerniedrigsten Stufe der niedrigsten Altersklasse fallen 20232 EUR Kindesunterhalt an. Unterste Grenze, Mindestunterhalt! Die laufenden Kosten sind das Problem. Wobei die Zusatzkosten wie Umgang und nun Kindergarten gut nochmal dasselbe ausmachen.
Umgelegt auf die sehr hohen deutschen Unterhaltssätze sind das alles trotzdem Peanuts. In der allerniedrigsten Stufe der niedrigsten Altersklasse fallen 20232 EUR Kindesunterhalt an. Unterste Grenze, Mindestunterhalt! Die laufenden Kosten sind das Problem. Wobei die Zusatzkosten wie Umgang und nun Kindergarten gut nochmal dasselbe ausmachen.