11-10-2009, 17:10
"Viele" ist sehr höflich formuliert. Kindesunterhalt kann generell nicht von der Steuer abgesetzt werden. Ob es dazu mal zu einem Verfahren gekommen ist, weiss ich nicht, kannst ja mal beim BGH und BVerfG suchen. Ich wü+rde aber darauf tippen, dass solche Klagen gar nicht erst zugelassen werden.