12-10-2009, 10:49
Na klar kann man der armen Hausfrau lebenslangen Unterhalt per Ehevertrag einräumen und das ganze mit dem Schuldprinzip von früher koppeln.
Aber wehe, wenn dann so ein Vertag auf die Probe gestellt wird. Dann sagt Frau Richterin: Lebenslanger Unterhalt ist natürlich statthaft, aber der Teil mit der Schuldfrage ist sittenwidrig.
Aber wehe, wenn dann so ein Vertag auf die Probe gestellt wird. Dann sagt Frau Richterin: Lebenslanger Unterhalt ist natürlich statthaft, aber der Teil mit der Schuldfrage ist sittenwidrig.