12-10-2009, 21:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2009, 21:49 von gleichgesinnter.)
Malko,
bei deiner Abmeldung hast du sicher eine Abmeldebescheinigung bekommen (hatte ich auch bekommen und habe sie immer noch, das war 1997). Die gilt als Beweis das du dich abgemeldet hast. das "die" es trotzdem an der alten Adresse probieren kann man denen natürlich nicht vorwerfen.
Wenn du es damals wie Detlef gemacht hast, also die "Abmeldung" am Flughafen zum Einwohnermeldeamt abgeschickt hast, hast du faktisch keinen Beweis, das du auch abgemeldet wurdest. Die Abmeldung könnte einfach "abgelehnt" worden sein, was du natürlich dann nicht mehr mitbekommen hättest.
Wenn du wegen Unterhalt einen Haftbefehl bekommen haben solltest, ist es mit Sicherheit kein internationaler und auch keiner, der im SIS steht. Es sind einfach Bagatellverfahren die dort nicht hineinkommen.
Ein Bekannter von mir fliegt andauernd nach Italien und Österreich und weiss, das er ebenfalls einen Haftbefehl gegen sich in Deutschland hat wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung. Mit deutschem Personalausweis reist er dort seit 3 Jahren unbehelligt ein und aus. Nach Deutschland geht er natürlich nicht. Auf den Kanaren hat er schon mehrere Briefe bekommen wegen dieser Sache, er lässt sich aber auf das Verfahren nicht ein und verweigert die Aussage oder Stellungnahme hierzu. Selbst von der Staatsanwaltschaft hat er schon zwei Briefe über das Konsulat bekommen, das er notfalls auf den Kanaren per internationalen Haftbefehl festgenommen werden könnte, aber er weiss aus sicherer Quelle, dass das nur Drohgebährden sind und die spanischen Behörden dort nicht mitmachen würden.
Die Verjährung beträgt NACH VERURTEILUNG 5 Jahre, die Anschuldigung oder der Haftbefehl muss immer wieder "überprüft" werden, hier sind mir die Fristen allerdings nicht bekannt.
Meinem bekannten juckt das schon alles längst nicht mehr und nach zwei beantworteten Briefen (an die Staatsanwaltschaft und einen an die deutsche Polizeidienststelle sowie einem Telefongespräch mir dem Konsulat) schmeisst der den Kram fast ungelesen in den Müll. Er weiss genau, man kann ihm nichts und er kann, wenn er Deutschland nicht anfliegt oder durchfährt ganz unbehelligt in der EU reisen. Selbst bei mittlerweile 14 Besuchen in Italien und Österreich wurde er inzwischen dreimal kontrolliert und es war absolut nichts. Man wünschte ihm immer eine angenehme Weiterreise.
Also, keine Angst, auch wenn du aus einem NICHT EUstaat nach Schweden reisen solltest, wird dir solange nichts passieren bis du an die deutsche Grenze kommen solltest und ausgerechnet noch der Einzige bist, den die auspicken und kontrollieren sollten. Ab da würde ich mir dann Gedanken machen, aber vorher... vergebliche Haftangst.
gleichgesinnter
bei deiner Abmeldung hast du sicher eine Abmeldebescheinigung bekommen (hatte ich auch bekommen und habe sie immer noch, das war 1997). Die gilt als Beweis das du dich abgemeldet hast. das "die" es trotzdem an der alten Adresse probieren kann man denen natürlich nicht vorwerfen.
Wenn du es damals wie Detlef gemacht hast, also die "Abmeldung" am Flughafen zum Einwohnermeldeamt abgeschickt hast, hast du faktisch keinen Beweis, das du auch abgemeldet wurdest. Die Abmeldung könnte einfach "abgelehnt" worden sein, was du natürlich dann nicht mehr mitbekommen hättest.
Wenn du wegen Unterhalt einen Haftbefehl bekommen haben solltest, ist es mit Sicherheit kein internationaler und auch keiner, der im SIS steht. Es sind einfach Bagatellverfahren die dort nicht hineinkommen.
Ein Bekannter von mir fliegt andauernd nach Italien und Österreich und weiss, das er ebenfalls einen Haftbefehl gegen sich in Deutschland hat wegen des Vorwurfes der Unterhaltspflichtverletzung. Mit deutschem Personalausweis reist er dort seit 3 Jahren unbehelligt ein und aus. Nach Deutschland geht er natürlich nicht. Auf den Kanaren hat er schon mehrere Briefe bekommen wegen dieser Sache, er lässt sich aber auf das Verfahren nicht ein und verweigert die Aussage oder Stellungnahme hierzu. Selbst von der Staatsanwaltschaft hat er schon zwei Briefe über das Konsulat bekommen, das er notfalls auf den Kanaren per internationalen Haftbefehl festgenommen werden könnte, aber er weiss aus sicherer Quelle, dass das nur Drohgebährden sind und die spanischen Behörden dort nicht mitmachen würden.
Die Verjährung beträgt NACH VERURTEILUNG 5 Jahre, die Anschuldigung oder der Haftbefehl muss immer wieder "überprüft" werden, hier sind mir die Fristen allerdings nicht bekannt.
Meinem bekannten juckt das schon alles längst nicht mehr und nach zwei beantworteten Briefen (an die Staatsanwaltschaft und einen an die deutsche Polizeidienststelle sowie einem Telefongespräch mir dem Konsulat) schmeisst der den Kram fast ungelesen in den Müll. Er weiss genau, man kann ihm nichts und er kann, wenn er Deutschland nicht anfliegt oder durchfährt ganz unbehelligt in der EU reisen. Selbst bei mittlerweile 14 Besuchen in Italien und Österreich wurde er inzwischen dreimal kontrolliert und es war absolut nichts. Man wünschte ihm immer eine angenehme Weiterreise.
Also, keine Angst, auch wenn du aus einem NICHT EUstaat nach Schweden reisen solltest, wird dir solange nichts passieren bis du an die deutsche Grenze kommen solltest und ausgerechnet noch der Einzige bist, den die auspicken und kontrollieren sollten. Ab da würde ich mir dann Gedanken machen, aber vorher... vergebliche Haftangst.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum