@gleichgesinnter, hast recht - nicht mal ins SIS schafft man es damit wenn es denn stimmt, was soll denn der quatsch dann, dass ist wie als wenn ich jemandem in USA drohe, dass ich ihm einen auf die nuss gebe wenn er mal vor mir steht, ich aber nie in die USA reise noch er wo ich lebe ... hm .. naja zumindest hat mein blog nen "cooles" bild mehr - hab grad mal nachgesehen, stehe nicht mal in der öffentlichen fahndungsliste der polizei die online einzusehen ist in jeder stadt ...
also wohl eher nix "besonderes"
also es ist defintiv wegen unterhalt so wie der beamte am telefon sagte mehr seh ich dann, hatte ja ne email vom jugendamt wo man mir androhte nen verfahren einzuleiten - sämtliche post muss ja zurück gegangen sein, somit kann da höchstens nen urteil in abwesenheit ergangen sein - so könnte ich mir das nur erklären ...
gruß
malko aka der rastlose
also wohl eher nix "besonderes"
(12-10-2009, 23:09)Ralf G. schrieb: guck Dir meine Geschichte an. Erst haben sie mich September 2007 bei der Einreise aus Russland festgehalten wegen Aufenthaltsermittlung ... auch wg. §170
und dann haben sie mich im Mai 2009 verhaftet und in U-Haft gesperrt
Die Verhandlung war dann recht schnell und das Verfahren wurde eingestellt gg 150 Sozialstunden
Möglicherweise hat die Staatsanwaltschaft den HB ausstellen lassen, weil sie Dich nicht finden konnten, um Dich in U-Haft zu stecken
vielleicht ist es aber auch ein HB eines Gerichtsvollziehers
Mehr weißt Du aber auch erst, wenn Du mit dem Aktenzeichen bei der Geschäftsstelle vom Gericht anrufst, fragst, worum es überhaupt geht und wenn Du geschickt fragst, erfährst Du es auch
also es ist defintiv wegen unterhalt so wie der beamte am telefon sagte mehr seh ich dann, hatte ja ne email vom jugendamt wo man mir androhte nen verfahren einzuleiten - sämtliche post muss ja zurück gegangen sein, somit kann da höchstens nen urteil in abwesenheit ergangen sein - so könnte ich mir das nur erklären ...
gruß
malko aka der rastlose
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malko
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