13-11-2008, 19:48
Wenn arbeitslose Mütter (oder Väter) mit ihren Kindern zu einem anderen Partner ziehen, muss dessen Einkommen voll angerechnet werden - auch bei den Kindern, für die der neue Lebensgefährte eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist.
http://www.juris.de/jportal/portal/t/14j...s.Maximize
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.