Zitat:Die Idee, die PKW-Maut so einzuführen, dass es den Autofahrer nichts kostet und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Einnahmen in den Straßenbau zu stecken ist schon genial.
Die PKW-Maut als zusätzliche Belastung für denjenigen, der den Umgang wahrnimmt.
Da ja angeblich die Umgangskosten in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt sind, hiesse das, die effektiven Zahlbeträge fürs Kind sind wesentlich höher, als mindestens 199,240 oder knapp 300 Euro.
Ein Fall so wie es sich der Staat maximal vorstellen will: 10,5 Monate Umgang für die Mutter im Jahr ; 1,5 Monate also 6 Wochen der Vater. Gehen wir mal von einem Kind von 7 Jahren aus, also 240 Euro Zahlbetrag, 322 Euro inklusive halben Kindergeld.
Der Kindesunterhalt für 6 Wochen beträgt circa inklusive halben Kindergeld
circa 483 Euro. Dieser Kindesunterhalt fließt an die Mutter, obwohl die Hauptausgaben klar beim Vater in dieser Zeit liegen. Daher muss man die 6 Wochen ausklammern und als Zubrot auf die anderen Monate verteilen. Wir verzichten sogar bewußt darauf, unsererseits z.B. einen Anspruch von 483 Euro zu konstruieren, was dann einen
finanziellen Unterschied für 6 Wochen von knapp 1000 Euro (!) entspricht (Papa zahlt 483 Euro, obwohl ihm eigentlich 483 fürs Kind zustehen würde. )
483 Euro / 12 Monate ergibt faktisch 40,25 Euro monatlich mehr Kindesunterhalt für das Kind, wenn Mutter dem Vater die 6 Wochen pro Jahr zugesteht, wozu sie und er theoretisch verpflichtet ist. Unter Berücksichtigung des Vaters, dem für 6 Wochen Betreunung auch Kindesunterhalt zustehen sollte, wären es sogar 80,50 Cent.
(Man sollte dies dann lieber nicht für ein Kind über 12 ausrechnen)
Somit ist es also falsch, von einem Zahlbetrag von 199, bzw 240 oder
290 Euro zu sprechen. Der effektive Monatliche Zahlbetrag beträgt daher durchschnittlich mindestens 40 Euro mehr. Ein Mangelfall dürfte eigentlich nach der Logik der Helferindustrie erst dann entstehen, wenn der Vater bei Beireitschaft zur Wahrnehmung der 6 Wochen fürs Kind pro Jahr
den Betrag von 200 Euro (240 Euro - 40,25 Cent) unterschreitet. Denn ein Gericht hat kürzlich geurteilt, daß ja auch, wenn z.B. ein Vater ein Kind länger betreut, Kindergeld zusteht, auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist. Wirklich fairer wäre es hingegen, erst von einem Mangelfall zu sprechen, wenn der Vater jeden Monat mehr als 40 Euro weniger zahlt, als der Staat Unterhaltsvorschuss vorstreckt.
Von wirkürlichen fiktiven Höhergruppierungen und Kindergartenkosten und Fahrtkosten ganz zu schweigen.