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BSG B14 AS 2/08 R: Mann muss für sein "Stiefkind" finanziell aufkommen
#4
Aus der Sicht des Antragstellers fuer Sozialleistungen stellt sich die Situation so dar:

Er hat sein Berufsleben noch vor sich und soeben erfahren, dass er nichts bekommt. Der Antragsteller soll jetzt seinen Stiefvater angehen.

Das wird dieser aber wahrscheinlich nicht tun, weil Null dabei rauskommt.

Dieser Antragsteller wird irgendwann anfangen zu arbeiten und wahrscheinlich feststellen, das 50% nur ausbezahlt werden und das mit seinen Abzuegen andere Sozialhilfe bekommen.

Da wird er sich sagen: Gut, dass es die Sozialhilfe gibt und anderen geholfen wird.
Sonntags, wenn dieser vormalige Antragsteller dann Zeit hat, weil arbeitsfrei, wird er wahrscheinlich noch Lichterketten fuer den Rechtsstaat Deutschland organisieren oder auch Demonstrationen besuchen, die diesen Rechtsstaat hochleben lassen.
Und wenn dann irgendwann gewählt wird, das deutsche Scheinparlament, dann wird dieser Freund Deutschlands schon vor der Öffnung der Wahllokale vor der Tuere stehen, um seine Stimme abzugeben.

So ähnlich

Kann natuerlich auch sein, dass er stinkesauer ist und sich vor Wut in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] beisst, weil er nichts dagegen machen kann, dass man mit ihm macht was man will und dann noch behauptet, es wäre alles Rechtens.

Al Bundy, der das auch gern täte...
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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RE: BSG B14 AS 2/08 R: Mann muss für sein "Stiefkind" finanziell aufkommen - von Al Bundy - 14-11-2008, 14:54
Schöne neue Welt = Schöne neue Familie? - von Gast1 - 29-12-2008, 02:08

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