14-10-2009, 05:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-10-2009, 05:10 von Master Chief.)
Danke für den zweiten Artikel von Gerlinde, Beppo,
jetzt hab ich mit meinem Frühstück die Fische füttern müssen...
In meinem Opener gab's einen Buchstabendreher: Es soll nicht geheißt haben tun "Berliner Morgenkost", sondern fürderhin "Berliner Morgenkotz" - meiner kleinen Unpäßlichkeit von wegen.
Die UN-Kinderrechtskonvention gab den fälligen Gesetzesänderungen wohl den Rest. Deutschland steht mutterseelen allein in der Welt da, als einziges Land, das die Charta nicht vollständig ratifiziert hat.
Rein statitisch gibt es also weitaus mehr strittige Fälle, als "gütliche" Einigungen in denen zum größten Teil Väter gezwungen sind, ihre Rechte ums Kind zu erstreiten, da der Verbleib der Kinder bei der Mutter durch Inbesitznahme in ca. 89% aller Fälle die Regel ist.
Aus diesen Zahlen läßt sich nur der Umkehrschluß ziehen, daß weitaus mehr Mütter die Kinder vorenthalten, als daß Väter sich nicht kümmern.
Seit 01.07.1998 gilt BGB §1626 zur gemeinsamen Sorge um das Kind durch miteinander verheiratete Eltern.
Ist das schon ein Aufruf zur Volksverhetzung oder doch nur mütterliche Fürsorge?
Master Chief
jetzt hab ich mit meinem Frühstück die Fische füttern müssen...
In meinem Opener gab's einen Buchstabendreher: Es soll nicht geheißt haben tun "Berliner Morgenkost", sondern fürderhin "Berliner Morgenkotz" - meiner kleinen Unpäßlichkeit von wegen.
Zitat: Bleiben Trennungskinder bei der Mutter, sehen sie ihren Vater in der Regel an jedem zweiten Wochenende und umgekehrt. So haben die Kinder ein festes Zuhause, ohne den anderen Teil aus den Augen zu verlieren. Dies ist in Berlin das am meisten verbreitete Modell. Nach Erfahrung des Verbandes wollen die meisten dieser Väter auch nicht mehr Zeit mit ihren Kindern.Und die, die es wollen, dürfen es auch nicht, wenn die Mutter es nicht will.
Zitat: Weniger häufig, aber immer mehr im Kommen ist daneben das Pendelmodell, bei dem sich die Eltern ihre Kinder im wahrsten Sinne des Wortes teilen. Diese pendeln dann entweder tage- oder wochenweise zwischen beiden Elternteilen hin und her. Dieses Modell ist laut Küppers in Frankreich und Holland inzwischen der Trend.Eine gut platzierte Lüge: In beiden Ländern ist es seit längerem Gesetz. Dazu kommen noch Belgien, Luxemburg, Schweden, Dänemark, Finnland, Schweden, Australien. In UK und ROW ist das Residenzmodell nach deutschsprachigen Vorstellungen ausgelaufen bzw. war nie Stand der Dinge, in arabischen Ländern kommen die Kinder z.B. zum Vater.
Die UN-Kinderrechtskonvention gab den fälligen Gesetzesänderungen wohl den Rest. Deutschland steht mutterseelen allein in der Welt da, als einziges Land, das die Charta nicht vollständig ratifiziert hat.
Zitat: Es setzt allerdings einiges voraus, um zu funktionieren: Eine gute Kommunikation der Eltern ist unabdinglich, und auch die Wohnungen der Eltern sollten nah beieinander liegen, damit das Kind nicht jede Woche das soziale Umfeld wechseln muss, also problemlos zu Schule, Sport und Freunden kommt.Zweite Lüge gleich hinterher: Das dort geltende Recht gilt ohne die genannten Einschränkungen.
Zitat: Meist haben getrennte Eltern heute das gemeinsame Sorgerecht. Damit ist auch der Wochenend-Vater bei allen wichtigen Entscheidungen wie etwa Kita, Schule und Ausbildung, Religionsausübung, Gesundheit, Aufenthalt, Grundentscheidungen des Umgangs und Vermögensvorsorge mit im Boot.Und Nummer drei, weil's so schön ist: Es gibt grundsätzlich kein gemeinsames Sorgerecht für uneheliche Kinder in Deutschland. Und: Grundsätzliches Mitspracherecht von Sorgeberechtigten ist gesetzlich zwar gewünscht, aber nicht durchsetzbar, da Verstöße keiner Sanktionierung unterliegen, somit de facto nicht existent sind.
Zitat: Finden die Eltern überhaupt keine gemeinsame Linie oder entzieht sich beispielsweise der Vater jeder Verantwortung, kann ein Partner das alleinige Sorgerecht erhalten.Sehr gutes Beispiel, weil Mütter sich generell jeder Verantwortung, wie z.B. der finanziellen Sorge ums Kind, stets aufopfernd stellen.
Zitat: „Die gemeinsame Betreuung von Kindern ist oft schwierig“, sagt Küppers. Aber der Anteil von Müttern, die den Vätern die Kinder vorenthalten, sei gering, der umgekehrte Fall von Vätern, die sich nicht kümmern, sehr viel häufiger.Die amtliche Statistik von 2003 weist etwa 130.000 Sorgerechtsfälle vor Gerichten bundesweit aus, sowie 35.000 Umgangsverfahren. Im selben Jahr gab es insgesamt 214.000 Ehescheidungen, bei denen 170.000 (eheliche) Kinder zu Scheidungswaisen wurden und weitere ca. 100.000 Kinder aus nicht-ehelichen Beziehungen.
Rein statitisch gibt es also weitaus mehr strittige Fälle, als "gütliche" Einigungen in denen zum größten Teil Väter gezwungen sind, ihre Rechte ums Kind zu erstreiten, da der Verbleib der Kinder bei der Mutter durch Inbesitznahme in ca. 89% aller Fälle die Regel ist.
Aus diesen Zahlen läßt sich nur der Umkehrschluß ziehen, daß weitaus mehr Mütter die Kinder vorenthalten, als daß Väter sich nicht kümmern.
Zitat:Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht sollten bei einer Trennung gleichberechtigt geprüft werden.Der Artikel ist übrigens datiert vom 10.08.2009, natürlich ohne Kommentarfunktion.
Seit 01.07.1998 gilt BGB §1626 zur gemeinsamen Sorge um das Kind durch miteinander verheiratete Eltern.
Ist das schon ein Aufruf zur Volksverhetzung oder doch nur mütterliche Fürsorge?
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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