17-10-2009, 11:27
Interessant - aber verlogenes Geschwätz seitens der Schlaumeier aus der Verwaltung. Tatsächlich ist das gemeinsame Sorgerecht solange der Fall, bis es einem der Elternteile entzogen wird. Und das wird dann sehr wohl im Computer des Zivilstandsamtes vermerkt.
Das beste, was ich erlebt hatte, war ein Kommentar der Beiständin meiner Tochter zum Umgangsrecht. Sie könne das Umgangsrecht ja nicht mit der Polizei erzwingen, dass würde dem Kind mehr schaden, als nützen. Anders verhielte es sich, wenn ich die Mutter wäre, denn dann könne man aus Gründen des Kindeswohls den Umgang schon mit der Polizei durchsetzen
Das beste, was ich erlebt hatte, war ein Kommentar der Beiständin meiner Tochter zum Umgangsrecht. Sie könne das Umgangsrecht ja nicht mit der Polizei erzwingen, dass würde dem Kind mehr schaden, als nützen. Anders verhielte es sich, wenn ich die Mutter wäre, denn dann könne man aus Gründen des Kindeswohls den Umgang schon mit der Polizei durchsetzen
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