17-10-2009, 15:43
Ich kann eurer Diskussion momentan nicht folgen und halte sie auch für deplatziert.
Wozu Begriffe anbringen, wenn diese alle nicht zutreffend sind, weil Mediation nicht vorgesehen ist?
Es gibt im Streitfall - und darum ist die Sache beim Gericht anhängig - die Möglichkeit, nach § 156 FamFG, einer nicht zwangsvollstreckbaren Anordnung zu einem Erstgespräch. Nicht mehr, wie auch der popelige Rest nicht mehr hergibt.
Mediation auf Basis der Freiwilligkeit und unter der Voraussetzung, dass weite Teile der Bevölkerung nicht in der Lage sind verantwortlich zu denken, geschweige denn zu handeln, ist zum weinen, aber schlichte Realität.
Im Übrigen möchte ich einer Anmerkung von @Mus Lim widersprechen:
Das gesamte Projekt FamFG-RG ist ein weiterer Fall für das Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler.
Wozu Begriffe anbringen, wenn diese alle nicht zutreffend sind, weil Mediation nicht vorgesehen ist?
Es gibt im Streitfall - und darum ist die Sache beim Gericht anhängig - die Möglichkeit, nach § 156 FamFG, einer nicht zwangsvollstreckbaren Anordnung zu einem Erstgespräch. Nicht mehr, wie auch der popelige Rest nicht mehr hergibt.
Mediation auf Basis der Freiwilligkeit und unter der Voraussetzung, dass weite Teile der Bevölkerung nicht in der Lage sind verantwortlich zu denken, geschweige denn zu handeln, ist zum weinen, aber schlichte Realität.
Im Übrigen möchte ich einer Anmerkung von @Mus Lim widersprechen:
Zitat:Rechtsanwälte schüren und verschärfen den Konflikt, denn ohne Gerichtsverfahren kein Honorar.Die WinkeladvokatInnen erhalten nach meinem Kenntnisstand auch Kohle für Vereinbarungen, weil Geschäftsgebühren festgelegt werden und die haben auch bei uns nochmal kräftig abgesahnt.
Zitat:Wenn Eltern sich vor Gericht streiten, dann werden die Reste an Vertrauen und Kooperationsbereitschaft in der Regel zerstört, eine Zusammenarbeit zum Vorteil des Kindes verhindert.Dem kann ich dann wieder zustimmen, weil hier niemand nachhaltig interdisziplinär und mit dem Ziel Einigungen herbeizuführen wirkt.
Das gesamte Projekt FamFG-RG ist ein weiterer Fall für das Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler.