18-10-2009, 12:08
(18-10-2009, 09:53)blue schrieb: Diese jetzige Rechtsunsicherheit im deutschen Familienrecht macht es leider viel zu einfach, das zu forden "was einem zusteht". Da hilft auch keine Mediation.
Kann man so nicht sagen. Eine entsprechend "ermächtigte" Mediation würde generell kodifiziertes Recht abtwerten, egal ob dieses Recht gut oder schlecht ist.
In einer aufrechten Beziehung zwischen zwei Menschen steht einem meistens auch immer irgendwas zu. So gilt §1615l BGB zum Beispiel auch für ein Pärchen mit Kind, eine Trennung ist keine Voraussetzung dafür. Trotzdem verklagen die sich in aller Regel nicht auf Unterhalt. Weil sie ihren Finanzkram untereinander aushandeln, jenseits aller Paragrafen. Die Paarebene schlägt die gesetzliche Ebene mit einer lockeren Selbstverständlichkeit, die niemand in Frage stellt. Kaum fällt Paarebene weg, schlägt es um. Wenn nun erst eine Mediation Verpflichtung ist, in der die beiden gezwungen sind, sich wieder aufs aushandeln zu konzentrieren (weil ein Verweigerer nicht zum Richter vorrücken könnte zum Beispiel), kann im Unterhaltsrecht stehen was will.