20-10-2009, 13:58
(20-10-2009, 13:48)stafford schrieb: nö, nicht ganz... habe mal gehört, dass unterhalt im todesfalle dann aus dem erbe bezahlt werden muss?!?
ist ja dann aber die frage wie lange und wieviel?
Alles was aus SEINEM Erbe entsteht,kann zur unterhaltszurückzahlung rangezogen werden.
Nicht aber aus DEINEM Eigentum.
Wie lange und wie viel hängt von Antragstellung bzw. von der Höhe der angelaufenen Unterhaltsschulden ab.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
Marcus Tullius Cicero