20-10-2009, 14:14
ich dachte man kann den pflichtteil immer einfordern. ausser wenn die kinder unter 21 jahre sind, dann kann man die testamentsvollstreckung auf den überlebenden partner übertragen. dann verwaltet dieser das erbe bis die kinder 21 sind. aber danach geht das erbe trotzdem zwangsläufig an sie über, mindestens mal der pflichtteil.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen