20-10-2009, 15:35
(20-10-2009, 14:09)stafford schrieb: ok. aber wie lange hätte ein kind überhaupt recht auf unterhalt? bis es 18 ist, oder bis 27?
wenn das kind 18 wird, dann wäre doch eigentlich wieder die mutter in der pflicht, jedenfalls zur hälfte?!
hätte unser sohn dann mehr ansprüche weil er viel jünger ist?
das kind hat solange recht auf unterhalt,bis es wirtschaftlich auf eigenen beinen steht,d.h. entweder nach der ausbildung,oder nach abgeschloßenem studium.
bis zum 18.lebensjahr muss der unterhalt dem elternteil zukommen,bei dem das kind lebt.nach dem 18.geb.kann die unterhaltszahlung direkt an das kind geleistet werden.
lebt das kind während der ausbild nicht mehr bei dem vater oder der mutter,sind beide elternteile dem kind unterhaltspflichtig.
euer gemeinsamer sohn wird in die unterhaltsberechnung mit einbezogen.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
Marcus Tullius Cicero