15-08-2008, 19:42
P, Deine Analyse läßt nichts gutes vermuten. Und wenn man sich die dargestellte geschichtliche Entwicklung der Unterhaltsansprüche ansieht, so gibt es eigentlich nur eine einzige Richtung. Daran hat auch das neue Unterhaltsgesetz vom Januar 2008 nichts geändert, im Gegenteil, schon beim allerersten kleinen Angriff auf eine Begrenzung des Unterhalts ist es in sich zusammengesackt und hat sich sogar ins Gegenteil verkehrt.