21-10-2009, 13:50
wenn ihr vor dem kauf heiratet , trittst du automatisch an erster stelle in der erbfolge.D.h. im falle seines ablebens geht sein GESAMTER besitz,falls es nicht testamentarisch anders niedergeschrieben wurde,in DEINEN besitz über.
seine kinder und ,beim vorzeitigen ableben seiner kinder,seine enkel, können allerdings ihrer pflichterbteil einfordern.
Solltest auch du nach, seinem ableben irgendwann das zeitliche segnen,tritt auch hier die erbfolge ein, und DEIN ganzer besitz wird an DEINE kinder weitergeleitet.
seine kinder und ,beim vorzeitigen ableben seiner kinder,seine enkel, können allerdings ihrer pflichterbteil einfordern.
Solltest auch du nach, seinem ableben irgendwann das zeitliche segnen,tritt auch hier die erbfolge ein, und DEIN ganzer besitz wird an DEINE kinder weitergeleitet.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
Marcus Tullius Cicero