21-10-2009, 16:44
(21-10-2009, 16:28)stafford schrieb: @donkey
wo hast denn den müll gelesen? wenn das kind bei der mutter lebt kommt erstmal das JA falls die mutter stirbt und entscheidet dann wo das kind leben soll.
deshalb sollte die mutter auf jeden fall ein testament machen, in dem steht, dass das kind im falle ihres todes zum vater soll. dann kommt zwar auch das JA, aber es überprüft dann nur noch ob das kind dort auch leben kann.
hab ich neulich erst im fernsehen gesehen. wenn es dumm läuft und mutter hat kein testament in dem das verfügt ist, dann könnte das JA auf die idee kommen das kind in ein heim zu stecken.
werden unser testament demnächst entsprechend verfügen.
Nein, das ist Unsinn.
Mit GSR hat der überlebende automatisch das alleinige Sorgerecht.
Und auch mit ASR kann man das Sorgerecht nicht testamentarisch vererben.