21-10-2009, 18:58
Beim Tod eines Elternteils gibt es genaue Abstufungen, wie weiter verfahren wird, von Gleichbehandlung aller Eltern keine Spur:
- bei gemeinsamer Sorge behält der Überlebende das Sorgerecht.
- hatte der Überlebende mal die Sorge, wurde sie ihm aber entzogen weil der andere das gerichtlich beantragt hat, dann kriegt er das Sorgerecht, "wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht".
- war der Überlebende unverheiratet und hatte deswegen kein Sorgerecht, dann kriegt er das Sorgerecht, "wenn dies dem Wohl des Kindes dient".
- Leibliche, aber nicht rechtliche Väter ohne Sorgerecht bleiben draussen vor der Tür.
Du siehst, es gibt vier verschiedene Fälle. Ich hoffe, ihr habt wenigstens die Vaterschaftsanerkennung erledigt, so dass er nicht in Kategorie 4 fällt.
- bei gemeinsamer Sorge behält der Überlebende das Sorgerecht.
- hatte der Überlebende mal die Sorge, wurde sie ihm aber entzogen weil der andere das gerichtlich beantragt hat, dann kriegt er das Sorgerecht, "wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht".
- war der Überlebende unverheiratet und hatte deswegen kein Sorgerecht, dann kriegt er das Sorgerecht, "wenn dies dem Wohl des Kindes dient".
- Leibliche, aber nicht rechtliche Väter ohne Sorgerecht bleiben draussen vor der Tür.
Du siehst, es gibt vier verschiedene Fälle. Ich hoffe, ihr habt wenigstens die Vaterschaftsanerkennung erledigt, so dass er nicht in Kategorie 4 fällt.