22-10-2009, 14:52
Der BGH war immer schon verlängerte Werkbank des Finanzministeriums. Ehegattensplitting gibts schon - für eingetragene Lebensgemeinschaften.
Bei unverheirateten Paaren langt der Staat dagegen nur zu (Bedarfsgemeinschaftskonstrukt!), ohne dass für das Paar daraus ein Vorteil erwächst.
Bei unverheirateten Paaren langt der Staat dagegen nur zu (Bedarfsgemeinschaftskonstrukt!), ohne dass für das Paar daraus ein Vorteil erwächst.