23-10-2009, 11:40
Bei 200 EUR Kindergeld sind wir bald in der Nähe der ALG 2 - Regelleistung für Kinder - 215 EUR für Kinder bis 6. Eigentlich kann dann niemand mehr über Unterhaltspflichtverletzung verknackt werden, wenn er mindestens 15 EUR Unterhalt zahlt. Damit ist die Regelleistungshöhe erreicht, das Kind ist nicht mehr so bedürftig dass der Staat etwas dazuzahlt.